Intro

Vielleicht sollte man einmal vorweg nehmen, dass man als GmbH-Geschäftsführerin oder allgemein als Geschäftsführer eines Organs keinen Anspruch auf Elternzeit hat. Ich habe mal von einer CEO gelesen, die noch im Kreissaal kurz vor der Geburt eine Telefonkonferenz mit Tokyo geführt hat und drei Tage später vom Krankenhaus direkt in das nächste Meeting gefahren sein soll. Das ist zwar ein extremes Beispiel, aber wieso haben Geschäftsführer bitte keinen Anspruch auf Elternzeit? Natürlich gilt das auch für die männliche Seite, aber seien wir mal ehrlich, kaum ein Mann würde als Geschäftsführer je auf den Gedanken kommen in Elternzeit zu gehen. Somit werden durch dieses Gesetz nur die Frauen benachteiligt. In unserer Gesellschaft ist es bereits hart genug als Frau in der von Männern dominierenden Karrierewelt an die Spitze zu kommen. Kaum hat man es geschafft das obere Drittel der Leiter zu erreichen werden einem selbst vom Gesetzgeber Steine in den Weg gelegt. Dass sechs Wochen Mutterschutz (und meistens stehen den Geschäftsführerinnen selbst das nicht einmal zu) nach einer Geburt nicht ausreichend sind, um mit der neuen Situationen vollends zurecht zu kommen, zeige ich in diesem Blog nochmal genauer auf.

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